Gemeinsam im Takt
Gemeinsam werden wir verschiedene einfache Musikinstrumente kennenlernen, Rhythmen und Melodien erforschen und natürlich auch selbst musizieren. Dabei steht der Spaß an der Musik im Vordergrund, und wir möchten den Kindern die Möglichkeit geben, ihre kreative Seite zu entdecken und auszuleben.
Als besonderes Highlight wird Peter Geiselhard zusammen mit der Gruppe einen eigenen Song schreiben und diesen sogar aufnehmen. Die Kinder haben die Chance, ihre eigenen Ideen und Texte einzubringen und somit aktiv an der Entstehung des Songs teilhaben.
Wir freuen uns auf eine Woche voller Musik, Kreativität und Spaß!
Das Programm wird in Kooperation mit der Lebenshilfe durchgeführt.
Kommunaler Förderer:
Organisatorisches
Betreuungszeiten
• mit Frühbetreuung 08:00 – 16:30 Uhr
(Sie können Ihr Kind zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr bringen)
• ohne Frühbetreuung 09:30 – 16:30 Uhr
Tagesablauf
08:00 – 10:00 Uhr | Frühbetreuung |
10:00 – 12:00 Uhr | Ateliers |
12:00 – 14:00 Uhr | Mittagessen und freizeitpädagogisches Programm |
14:00 – 15:30 Uhr | Ateliers |
16:00 – 16:30 Uhr | Abholzeit |
In den übrigen Zeiten findet ein freizeitpädagogisches Programm statt.
Geben Sie Ihrem Kind bei Bedarf ein Frühstück mit. Ein Mittagessen ist im Preis inbegriffen.
Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung mit näheren Informationen und den Überweisungsdaten oder einen Wartelistenplatz.
Preise
• Grundpreis 120 € (darin enthalten: 90 € Programmbeitrag und 30 € Mittagessen)
• Frühbetreuung für 5 Tage optional buchbar: 10 €
• Kinder aus anderen Kommunen: Aufpreis 20 € (5 Tage)
Preisermäßigung
Zögern Sie nicht uns vertraulich anzusprechen. Wir unterstützen Sie gerne! Zur Prüfung, ob Sie eine Ermäßigung erhalten können gelten folgende Grundlagen:
Beispiel 1: Einkommen gesamt je Haushalt, unter 1800 €
• Nachweis Lohnbescheinigung/Einkünfte Eltern
• bestehende gesetzliche Leistungen oder noch abzurufende
Beispiel 2: Familie mit mehr als 3 Kindern
• Einkommenssituation der Familie
Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Eine Ermäßigung kann nur nach der Prüfung des Einzelfalls gewährt werden. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ermäßigung.
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