Erläuterungen & Hinweise

 

1. Teilnehmerbeiträge

Die Teilnahmebeiträge unserer Ferienprogramme können je nach Kommune unterschiedlich ausfallen. Hintergrund sind u. A.: unterschiedliche Fördermöglichkeiten vor Ort, variierende Gruppengrößen je nach Infrastruktur, Anzahl der angebotenen Projektwochen.

Faire Beiträge – gemeinsam ermöglichen
Unsere Beiträge bleiben für Familien bezahlbar. Je nach Situation helfen Fördermittel, freiwillige Spenden oder kommunale Zuschüsse. Auch die Kommunen tragen dazu bei, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und die Lebensqualität von Kindern vor Ort zu stärken. Ein Teil der Beiträge sichert die Qualität unserer Angebote – vor allem durch faire Vergütung unseres geschulten Teams.


2. Ferienprogramm für Alle

Damit wirklich alle Kinder teilnehmen können, arbeiten wir eng mit unseren Kooperationspartner:innen zusammen – im Hintergrund, aber auch ganz praktisch während der Projekte.

Sprechen Sie uns gerne vertraulich an!
Ob finanzielle Fragen, sprachliche Barrieren, persönliche Unsicherheiten oder besondere Herausforderungen – wir finden gemeinsam einen Weg. Denn jedes Kind zählt!

Inklusion – Asistenz in Kooperation mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe Lörrach
Ihr Kind benötigt individuelle Betreuung oder eine enge Begleitung während unserer Angebote, z. B. aufgrund einer Behinderung? Sprechen Sie uns gerne vertraulich an.
In Kooperation mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe Lörach bieten wir Teilnahmeplätze an, die von einer zusätzlichen Freizeitassistenz begleitet werden. Die Offenen Hilfen beraten bei Interesse in Bezug auf Übernahme der zusätzlichen Kosten.


3. Zuschuss für Teilnahmebeitrag Programm

Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen und unterstützen Sie in ihrem Fall z. B. bei der Beantragung von staatlichen Unterstützungsleistungen oder bei Stiftungen (z. B. Direct Help Better Future).

Zur Prüfung, ob Sie eine Ermäßigung erhalten können, gelten folgende Grundlagen:

• Bsp. 1: Einkommen gesamt je Haushalt unter 1800 € (BuT-Leistungen) → Nachweis Lohnbescheinigung/Einkünfte Eltern.
• Bsp. 2: Familie mit mehr als 3 Kindern → Einkommenssituation der Familie.
• Bsp. 3: Sämtliche BuT Leistungen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft → Feststellung des Bedarfes im Gespräch. Erarbeitung Lösung über private Spender:innen.

Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Eine Ermäßigung kann nur nach der Prüfung des EInzelfalls gewährt werden. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ermäßigung.

Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr Informationen